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24.06.2009 - Mieten & Vermieten

Schadensersatz bei Schlüsselverlust möglich

Schadensersatz bei Schlüsselverlust möglich
In seinem aktuellen Urteil gab das Hamburger Amtsgericht einem Vermieter recht, der aufgrund von Schlüsselverlust Schadensersatz von seiner Mieterin forderte. Laut Gericht war in diesem Fall Missbrauch nicht ausgeschlossen, da der Sohn der Vermieterin nicht sorgsam genug mit dem Schlüssel umgegangen sei. Die Angeklagte gab an, dass ihr Sohn den Schlüssel am Strand von Warnemünde verloren habe, konnte aber nicht mit Sicherheit ausschließen, dass er nicht auch bei dem Wohnhaus abhanden gekommen sein könnte.Da damit gerechnet werden muss, dass der Schlüssel möglicherweise in falsche Hände gerät, sahen die Richter den Einbau einer neuen Schließanlage als notwenig an. Für die Kosten müsse demnach auf Grundlage des § 280 BGB die Vermieterin aufkommen. Anders wäre die Sachlage, wenn die Vermieterin hätte explizit angeben können, wo genau der Schlüssel verloren wurde und sich an den Schlüsseln zu diesem Zeitpunkt kein Hinweis auf den Besitzer befunden hat.