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18.07.2011 - Nachbarschaftsfragen

Blendende Solarzellen müssen nicht geduldet werden

Blendende Solarzellen müssen nicht geduldet werden
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In einem aktuellen Urteil entschied das Landesgericht Heidelberg, dass Grundstückseigentümer das Recht haben, die Entfernung von blendenden Solarzellen zu verlangen, wenn diese täglich für längere Zeit das Sonnenlicht direkt in ihre Wohnung reflektieren (AZ 3 S 21/08). Im vorliegenden Fall hatte ein Hauseigentümer Solarzellen auf seinem Flachdach montiert. Da dieses unterhalb der Wohnung des Klägers liegt, reflektieren die Zellen bei tief stehender Sonne das Licht direkt in dessen Wohnräume. In der Zeit zwischen Februar und Oktober sei der Kläger somit 20-30 Minuten den Reflexionen ausgesetzt. Das Landesgericht gab aktuell dem Kläger recht: Die Lichtreflexionen beeinträchtigen laut den Richtern das Grundstück und müssen nicht geduldet werden.?