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04.07.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Rauchmelder sind Vermietersache

Aktuelles Urteil: Rauchmelder sind Vermietersache
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Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter selbst festlegen können, welche Art von Rauchmeldern in ihrem Mietobjekt installiert werden (AZ 531 C 341/10).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter den Einbau eines Rauchwarnmeldesystems gefordert, den sein Mieter jedoch verweigerte. Dieser hatte bereits vor mehreren Jahren auf Basis seiner Tätigkeit bei der Feuerwehr selbst Warnmelder installiert und verweigerte den Einbau eines neuen Systems.Das AG Hamburg-Blankenese entschied nun aktuell zugunsten des Vermieters. Auch, wenn ein Mieter bereits Rauchwarnmelder eingebaut hat, muss er die Dispositionsbefugnis des Vermieters akzeptieren.?