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27.05.2011 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Abnahmetermin unbedingt wahrnehmen

Tipp für Bauherren: Abnahmetermin unbedingt wahrnehmen
© Pixelio / Margot Kessler
Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten rechtlichen Schritten beim Bauen. Deshalb sollten Bauherren laut Branchenexperten auch keinesfalls auf die so genannte förmliche Bauabnahme verzichten. Nicht selten kommt es vor, dass Schlüsselfertiganbieter versuchen, dieses Bauherrenrecht auszuhebeln, etwa mit Vertragspassagen wie dieser: "Nehmen die Bauherren an dem anberaumten Abnahmetermin nicht teil, gelten die Leistungen der Firma mit Ablauf von zwölf Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistungen als abgenommen." Dieser Passus verstößt gegen das Gesetz (§ 308 Nr.5 BGB) und ist deshalb unwirksam. Jeder Bauherr hat das Recht auf eine förmliche Bauabnahme. Diese, so rät der VPB, sollten die Bauherren auch unbedingt wahrnehmen, denn mit der Bauabnahme ändert sich für ihn vieles: Die Haftung für den Neubau geht vom Schlüsselfertiganbieter auf den Bauherrn über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast bei Mängeln kehrt sich um, und die Schlussrechnung wird fällig.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.