News-Archiv:

20.05.2011 - Nachbarschaftsfragen

Segelyacht in Wohngebiet unzulässig

Segelyacht in Wohngebiet unzulässig
© fotolia.com / webdata
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschied in einem aktuellen Urteil, dass Bootslagerplätze ohne Baugenehmigung unzulässig und für die Hauptnutzung "Wohnen" nicht erforderlich sind (AZ 5 S 194/10). Im vorliegenden Fall hatte ein Wohnhauseigentümer 1988 einen 3 x 9 Meter großen Platz zur Lagerung seines Segelbootes errichtet. Nachdem ein 2004 hinzugezogener Nachbar sich mit einer Beschwerde an die Stadt gewandt hatte, erteilte diese Ende 2008 eine nachträgliche Baugenehmigung für den Bootslagerplatz. Der Nachbar klagte gegen diese Entscheidung und bekam nun aktuell recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass in einem reinen Wohngebiet ein privater Bootslagerplatz grundsätzlich unzulässig sei. Dem Nachbarn stehe daher ein Abwehrrecht im Rahmen eines "Gebietserhaltungsanspruchs" zu.?