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16.05.2011 - Baubranche

Gebäude ohne Genehmigung auch nach Jahrzenten noch illegal

Gebäude ohne Genehmigung auch nach Jahrzenten noch illegal
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Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis entschied in einem aktuellen Urteil, dass Gebäude auch nach Jahrzehnten wieder abgerissen werden müssen, wenn sie illegal errichtet wurden (AZ 2 A 190/10). Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer Ende 1960 eine Tankstelle ohne Baugenehmigung errichtet. Diese hatte er als Erweiterungsbau angegeben und selbst betrieben. Obwohl die Behörden in den 70er Jahren eine Beseitigungsanordnung verfassten, verfolgten sie diese nicht weiter. Gegen die 2008 erneut verfasste Anordnung zur Beseitigung klagte schließlich der Eigentümer mit der Begründung, dass die Aufforderung nun verjährt sei. Das Oberverwaltungsgericht wies seine Klage jedoch ab. Auch nach Jahren nach der Errichtung des Gebäudes bleibt diese laut Gericht illegal und muss rückgängig gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Behörde für einen Zeitraum untätig gewesen ist.?