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03.03.2011 - Mieten & Vermieten

Mieterbund:
Keine Ausnahmeregelung an Karneval

Mieterbund: Keine Ausnahmeregelung an Karneval
© Pixelio / Dieter Schütz
Auch in der jecken Zeit gelten weiterhin die im Vertrag vereinbarten Ruhezeiten. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Nordrhein Westfahlen e.V. aktuell hin.Auch in den "tollen Tagen" besteht demnach kein Gewohnheitsrecht, das das lautstarke Feiern während der Karnevalszeit erlaubt. Spätestens ab 22 Uhr muss die Geräuschkulisse auf Zimmerlaufstärke reduziert werden.Laut dem Oberlandesgericht Koblenz sollten Nachbarn jedoch an Karneval bzw. Fasching nicht unbedingt auf strikte Einhaltung der Ruhezeiten bestehen und eine gewisse Toleranz walten lassen. Nichts desto trotz seien übermäßige Störungen allerdings nicht erlaubt.

Quelle: Deutsche Mieterbund Nordrhein Westfahlen e.V.