News-Archiv:

02.06.2009 - Mieten & Vermieten

Auffüllen des Heiztanks ist bei Auszug Pflicht

Auffüllen des Heiztanks ist bei Auszug Pflicht
Gemäß einem aktuellen Urteil des Aachener Landesgerichts ist ein Vermieter zum Auffüllen des Öltanks bei Auszug verpflichtet, wenn er diesen während der Mietdauer geleert hat.Laut dem LG Aachen handele es sich bei dem Heizölvorrat um Zubehör im Sinne des §97 BGB. Somit gehört das Auffüllen des Öltanks zu der Wiederherstellung des früheren Zustandes einer Mietsache dazu. Ist ein Haus also mit gefülltem Tank angemietet worden, ist der Mieter also dazu verpflichtet, diesen in gleichem Zustand wieder zu übergeben.Zu beachten ist jedoch, dass die Ersatzansprüche von Vermietern gegen die Mietepartei in der kurzen Verjährungsfrist der 548 BGB, also innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Mietsachen-Rückgabe, verjähren.