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10.09.2010 - Guter Rat

Kontrollierte Wohnungslüftung gegen Schimmelpilzbefall

Kontrollierte Wohnungslüftung gegen Schimmelpilzbefall
© Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG
Schimmel ist zum Bauschaden Nummer eins in deutschen Wohngebäuden geworden. Er befällt sowohl Neu- als auch Altbauten und tritt häufig nach Sanierungen auf. Rund sieben Millionen Wohnungen in Deutschland sind mit Schimmelpilzen behaftet. Das bedeutet, dass mehr als jede fünfte Wohnung von dem Problem betroffen ist - Tendenz steigend. Wie sollte in modernen, gedämmten Wohngebäuden gelüftet werden? Falsches Lüften kann Schimmelpilzbefall aber sogar fördern. Der Fehler: Dauerlüften bei gekipptem Fenster. Hierbei kann durch die Auskühlung der Fensterlaibung schnell Schimmel entstehen. Am besten ist die Stoßlüftung: Experten empfehlen dreimal täglich mindestens fünf Minuten lang sämtliche Fenster des Hauses weit zu öffnen und somit gründlich quer zu lüften – zweimal morgens und einmal abends. Wo hierfür die Zeit fehlt oder dies nicht regelmäßig geschieht, finden Schimmelpilze schnell einen Nährboden. Das dreimal tägliche Querlüften bedeutet aber auch, dass nicht nur ein kompletter Luftaustausch im Haus oder der Wohnung stattfindet, sondern dass in der Heizsaison auch sehr viel Wärme verloren geht. Von den Lärm- und Abgasemissionen an stark befahrenen Straßen oder dem Eindringen von allergieauslösenden Pollen im Sommer ganz zu schweigen. Ist die kontrollierte, mechanische Wohnungslüftung eine Lösung? Zunehmend wird kontrollierte Wohnungslüftung jetzt auch immer mehr im Bestandsbau im Rahmen von energetischen Sanierungen eingesetzt. Ein Lüftungsgerät mit Ventilatorunterstützung führt über flache Luftkanäle verbrauchte Luft aus den Innenräumen ab. Gleichzeitig wird erwärmte Frischluft in die Räume geleitet. Dieser Prozess erfolgt bedarfsgesteuert und automatisch. Das Wichtigste: Der abgeführten Luft wird die Wärme entzogen, um sie auf die Frischluft zu übertragen. Gute Wohnungslüftungsgeräte wie recoVAIR von Vaillant entziehen der Abluft bis zu 96 Prozent der enthaltenen Wärme. Dadurch geht wertvolle Wärmeenergie trotz Lüftung kaum noch verloren. Besitzt das Gebäude eine entsprechend dichte Gebäudehülle, ist ein Mindestluftwechsel sogar vorgeschrieben, um den Gebäudeschutz zu gewährleisten.?