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16.08.2010 - Facility Management

Jährliche Kontrolle von Baumbestand reicht aus

Jährliche Kontrolle von Baumbestand reicht aus
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Werden Bäume regelmässig auf ihre verkehrssicherheit kontrolliert, haftet der Besitzer nicht für Schäden, die durch herunterfallende Äste entstehenden. Dies entschied das Landesgericht Bonn in einem aktuellen Urteil (AZ 1 O 149/09). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seinen PKW auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, für den die Beklagte verkehrssicherungspflichtig ist. Er behauptete, dass sein Fahrzeug durch herabgestürzte Äste beschädigt worden sei. Da seiner Meinung nach die Bäume nicht ausreichend auf ihren Zustand geprüft worden seien, verlangte er Schadensersatz. Das Gericht gab der Beklagten recht. Die Begründung: Nachweislich war der Baumbestand im Vorjahr auf sogenanntes Totholz überprüft worden. Dieses wurde vollständig entfernt. Die Kontrollpflicht der Beklagten wurde laut den Richtern damit ausreichend ausgeführt und ein Recht auf Schadensersatz stehe dem Kläger somit nicht zu.?