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03.08.2010 - Mieten & Vermieten

Schönheitsreparaturen:
Mieter muss Kosten einschließlich Umsatzsteuer zahlen

Schönheitsreparaturen: Mieter muss Kosten einschließlich Umsatzsteuer zahlen
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Mieter sind laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) verpflichtet, die Rechnung für Schönheitsreparaturen einschließlich Umsatzsteuer zu bezahlen, wenn zuvor die Kostenübernahme ordnungsgemäß vereinbart wurde. (AZ VIII ZR 280/09).Im vorliegenden Fall waren Mieter laut Vertrag zu der Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Zudem wurde vereinbart, dass die Mieter die Kosten für die Maßnahmen anteilig zahlen müssen, wenn diese vorzeitig ausziehen. Als Basis sollte ein Kostenvoranschlag eines Malerbetriebs dienen. Die Mieter weigerten sich jedoch zum Zeitpunkt des Auszugs, die Umsatzsteuer des Kostenvoranschlags zu bezahlen.Seine Entscheidung zugunsten des Vermieters begründete der BGH damit, dass als Basis der Zahlungsvereinbarungen ein Kostenvoranschlag eines Malerbetriebs festgesetzt worden war. Dieser weise üblicherweise die Umsatzsteuer mit aus. Auch wenn die Leistungen zu dem Zeitpunkt nicht ausgeführt wurden, ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Mieter sich an den Gesamtkosten bei Umzug beteiligen müssten.?