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09.07.2010 - Facility Management

WEG muss Klimaanlage zustimmen

WEG muss Klimaanlage zustimmen
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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e.V. weist aktuell darauf hin, dass ein außen angebrachtes Klimagerät auf Kosten des Eigentümers zu entfernen ist, wenn dies die Eigentümergemeinschaft beschließt - so entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 16. November 2009 (AZ 3 Wx 179/09). Im vorliegenden Fall brachte ein Wohnungseigentümer an der Außenfassade ein Klimagerät an. Die Eigentümergemeinschaft beschloss jedoch, dass das Gerät sofort wieder zu entfernen sei. Der Wohnungseigentümer, der die Klimaanlage installiert hatte, vertrat die Meinung, dass zwar eine bauliche Veränderung vorliege, diese aber die Nachbarn nicht beeinträchtigen würde. Das Gericht gab jedoch den übrigen Wohnungseigentümern recht mit der Begründung, dass die Klimaanlage eine Geräuschbelästigung verursacht, die das zumutbare Maß überschreite. Die vollständige Entfernung des Klimagerätes und nicht eine Beschränkung des Betriebs auf den Tag sei sinnvoll. Die Kosten für die Beseitigung müsse der Betroffene selbst tragen.?