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08.07.2010 - Nachbarschaftsfragen

Tipp:
Nicht über die Nachbarsgrenze dämmen

Tipp: Nicht über die Nachbarsgrenze dämmen
© Verband Private Bauherren e.V. (VPB)
Steht das Haus auf der Grundstücksgrenze, dann kann es unter Umständen nicht gedämmt werden. Denn laut dem Verband Privater Bauherren e.V. ist ein Fassadenüberstand von rund 15 Zentimetern dem Nachbarn unter Umständen nicht zuzumuten. Erst wenige Bundesländer haben das Problem bereits gesetzlich geregelt. Ist beim Nachbarn aber ausreichend Platz auf dem Grundstück, sollte der Sanierungswillige versuchen, eine Grenzregelung mit einem Nachbarn auszuhandeln. Entweder bezahlt er ihm eine so genannte Überbaurente, die in der Regel aber recht gering ist, oder er bietet ihm für die überbaute Fläche eine Abfindung in Höhe des ortsüblichen Grundstückspreises an. Wie auch immer die Vereinbarung aussieht, sie sollte schriftlich festgehalten und ins Grundbuch eingetragen werden, damit sie auch für spätere Grundstückseigentümer noch bindend ist.?