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30.03.2010 - Facility Management

Suchauftrag führt laut BGH zu Maklervertrag

Suchauftrag führt laut BGH zu Maklervertrag
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Gibt ein Immobiliensuchender einem Makler einen Suchauftrag und nimmt dieser die Suchtätigkeit auf, gilt dies auch ohne zusätzliche Annahmeerklärung als Maklervertrag. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (AZ III ZR 96/09). Im vorliegenden Fall hatte ein Immobilienmakler seine Provision eingeklagt, nachdem er einer Interessentin auf Basis ihres Suchauftrags ein Büro vermittelt hatte. Die Beklagte weigerte sich jedoch, die Provision zu bezahlen. Der BGH gab dem Makler recht mit der Begründung, dass durch die Aufnahme der Suchtätigkeit auch ohne schriftliche Vereinbarung ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Beweislast für eine unentgeltliche Vereinbarung liege laut Gericht darüber hinaus bei der Mieterin selbst.?