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23.03.2010 - Wirtschaft & Politik

Neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung in Kraft

Neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung in Kraft
© Pixelquelle / Rainer Sturm
Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten seit dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt zu Geruchsbelästigungen – und dies in zunehmendem Maße."Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden, völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen Stand der Technik", so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes.Die Regelungen im Einzelnen: Emissionsgrenzwerte für Staub Grenzwerte für bestehende Anlagen Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage Kostenentlastung für Betreiber von Öl- und GasheizungenVom Sanierungsprogramm ausgenommen sind so genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden. Ebenso gilt dies für Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

Quelle: Bundesumweltministerium