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18.02.2010 - Wirtschaft & Politik

Berlin:
Mehr Toleranz für Kinderlärm

Berlin: Mehr Toleranz für Kinderlärm
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Als erstes Bundesland hat Berlin die von Kindern ausgehenden Geräusche in seinem Landrecht neu definiert: Mit der am 17.02.2010 in Kraft getretene Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes darf Kinderlärm künftig nicht mehr Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen sein.Aufatmen dürften vor allem Kindertagesstätten und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die in der Vergangenheit immer wieder von Nachbarn aufgrund von Lärmbelästigung verklagt wurden.Durch die neue Regelung gelten die Geräusche durch Kinder grundsätzlich als zumutbar und müssen akzeptiert werden. Es heißt allerdings in einer Mitteilung des Senats, dass Kinder ebenfalls lernen müssten, auf die Bedürfnisse ihres Umfelds Rücksicht zu nehmen.

Quelle: Senatskanzlei Berlin