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11.02.2010 - Facility Management

Mieter haben Anspruch auf ausreichend Elektrizität

Mieter haben Anspruch auf ausreichend Elektrizität
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Laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hat ein Mieter Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltgeräts und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht (AZ VIII ZR 343/08). Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihren Mieter verklagt, da dieser die Miete aufgrund von nicht ausreichender Stromversorgung gemindert hatte. Sie forderte die Zahlung der rückständigen Mieten und sofortige Räumung der Wohnung. Da im Mietvertrag keine Vereinbarung bzgl. eines unter dem Mindeststandard liegenden Zustands festgesetzt worden war, hat der Mieter laut BGH auch Anspruch auf den Betrieb eines größeren und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte.?