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10.10.2016 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Vermieterin muss bei Mietpreisbremsen-Verstoß zahlen

Urteil: Vermieterin muss bei Mietpreisbremsen-Verstoß zahlen
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Weil sie gegen die gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse verstoßen hatte, hat das Amtsgericht Lichtenberg aktuell eine Vermieterin dazu verurteilt, die überbezahlte Miete zurückzuzahlen. Erstmals waren Mieter in Berlin bezüglich der Mietpreisbremse gerichtlich erfolgreich und haben damit einen Präzedenzfall geschaffen (AZ 2 C 202/16). Im vorliegenden Fall hatte der Mieter einer Wohnung in Berlin-Lichtenberg die Rückzahlung der Miete gefordert, die er auf Basis der Mietpreisbremse zu viel gezahlt hatte. Der im Oktober 2015 geschlossene Mietvertrag beinhaltete einen Mietzins von 562,02 Euro. Die Mieter argumentierten, dass dieser laut der am 01.06.2015 in Kraft getretenen Mietpreisbremse um 32,47 Euro zu hoch sei. Die Vermieterin stimmte der Forderung nicht zu und weigerte sich, die Miete zu mindern. Das Gericht gab nun aktuell dem Mieter Recht. Laut der Mietenoberbegrenzungsverordnung ist die Stadt Berlin insgesamt als angespannter Wohnungsmarkt bestimmt worden und unterliegt damit den Regelungen der Mietpreisbremse. Für die betreffende Wohnung stellte das Gericht demnach einen Quadratmeterpreis von 6,51 Euro fest und verurteilte die Vermieterin auf Nachzahlung der Differenz.