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29.12.2009 - Leben & Wohnen

Neue Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ab 2010

Neue Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ab 2010
© Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
Wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks mitteilte, gelten ab dem 1. Januar 2010 bundesweit einheitliche Tätigkeiten, Fristen und Gebühren für alle Schornsteinfegerarbeiten an kehr- und überprüfungspflichtigen Feuerungsanlagen.Neben der Überprüfung und Reinigung von Schornsteinen und Feuerstätten zählen laut der neuen Kehr- und Überprüfungsverodnung (KÜO) ebenfalls die Überwachung des Kohlenmonoxid-Gehalts und des einwandfreien Zustands der Abgaswege. Die Inhalte der Verordnung können nun nicht mehr wie bislang von Bundesland zu Bundesland variieren, sondern gelten ab 2010 deutschlandweit.Verbraucher können sich auf dieser Basis über mehr Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren freuen. Fragen zur eigenen Heizungsanlage beantwortet der Schonsteinfeger bei seinem nächsten Besuch. Die Termine und Fristen für die Betreuung ab dem 1. Januar 2010 richten sich nach Alter und Art der Anlage sowie den verwendeten Brennstoffen.?