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18.12.2009 - Mieten & Vermieten

Kündigung wegen erfundenem Untermieter ist unwirksam

Kündigung wegen erfundenem Untermieter ist unwirksam
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Erfindet ein Mieter einen Untermietvertrag, kann er nicht wegen dessen Ablehnung früher von seinem vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht zurücktreten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 14. Dezember veröffentlichten Urteil (VIII ZR 294/08).Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter eines Einfamilienhauses um vorzeitige Vertragsauflösung gebeten. Bei Vertragsabschluss hatten jedoch beide Parteien für drei Jahre auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet. Da kein Nachmieter gefunden werden konnte, baten die Mieter um Zustimmung zu einem Untermietvertrag. Bei den Untermietern handelte es sich jedoch um die Eltern der Mieter - eine Tatsachen, die verschwiegen wurde.Als die Hausverwaltung der Untervermietung nicht zustimmte, kündigten die Mieter wegen unberechtigter Ablehnung der Untervermietung. In seinem aktuellen Urteil gab der BGH jedoch den Vermietern recht. Die Begründung: Die Untermieter hätten nie die Absicht gehabt, in das Haus einzuziehen. Da sich der Mieter dieses Umstands durchaus bewusst gewesen sei, verstoße die Ausübung des Kündigungsrechts in diesem Fall gegen Treu und Glauben und wurde für unwirksam erklärt.?