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10.06.2016 - Guter Rat

Hochwasserschaden:
Was Mieter und Vermieter erwartet

Hochwasserschaden: Was Mieter und Vermieter erwartet
© photodune / PetraD
Starkregen, Sturm und Unwetter stellen derzeit viele Städte und Kommunen vor große Herausforderungen. Heftige Gewitter und Hochwasser zerstören ganze Infrastrukturen und fügen zahlreichen Wohnhäusern enorme Schäden zu. Doch ist das Unwetter erst einmal vorbei, stehen Mieter und Eigentümer vor der Aufgabe, die entstandenen Schäden zu beseitigen. Oftmals kommt es hierbei zu Streitigkeiten, welche Partei für welche Maßnahmen haftet. Grundsätzlich gilt, dass Vermieter die durch Regen und Hochwasser verursachten Gebäudeschäden schnellstmöglich beseitigen müssen. Ist beispielsweise Wasser in die Kellerräume eingedrungen, müssen diese umgehend trockengelegt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. In der Wohnung selbst müssen dagegen nur die vermieteten Gegenstände ersetzt oder repariert werden. Ist dagegen das Eigentum des Mieters beschädigt worden, liegt die Wiederbeschaffung oder Instandsetzung bei dem Mieter.