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03.03.2016 - Immobilienkauf

Qualifizierte Beiräte zahlen sich für Eigentümergemeinschaften aus

Qualifizierte Beiräte zahlen sich für Eigentümergemeinschaften aus
© PhotoDune.net / madpixblue
In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen Beiräte beispielsweise komplexe Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne prüfen oder Vorverhandlungen für einen neuen Verwaltervertrag führen. Dabei haben laut Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) die wenigsten Beiräte die entsprechenden Vorkenntnisse für dieses anspruchsvolle Ehrenamt. Eine laufende Fortbildung der gewählten Beiräte sei deshalb umso wichtiger. Für die Fortbildung muss die WEG aufkommen und Beiräte können nach § 670 ff. BGB die Erstattung der Kosten und Auslagen für ihr Amt verlangen. Neben Porto-, Telefon- und Fahrtkosten gehören auch Fachliteratur sowie die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu den möglichen Aufwandsentschädigungen. Um zu verhindern, dass über die Höhe der Ausgaben Streit entsteht, empfiehlt der Verein, ein entsprechendes Budget für die Beiräte zu beschließen. Schließlich profitiere von gut informierten und qualifizierten Verwaltungsbeiräten die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft. Konkret rät WiE zur Aufnahme des Punktes Aufwandserstattung oder Fortbildungsetat für Beiräte in die Tagesordnung jeder Eigentümerversammlung. Auch die Festlegung einer Aufwandspauschale pro Beiratsmitglied, die auch Fortbildungskosten beinhaltet, habe sich bei vielen WEGs bewährt.