News-Archiv:

02.02.2016 - Steuern & Finanzierung

Kaufpreis für höhere Abschreibung richtig aufteilen

Kaufpreis für höhere Abschreibung richtig aufteilen
© Fotolia.de / nmann77
Eine Immobilie kann in der Regel über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden und je höher der Kaufpreis, desto höher die steuerlichen Vorteile. Da sich das Grundstück, auf dem Immobilie steht, jedoch nicht abschreiben lässt, kommt es auf die richtige Aufteilung des Kaufpreises zwischen der Immobilie und dem Grundstück an. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes profitieren Immobilieneigentümer nun stärker bei dieser Aufteilung (AZ IX R 12/14). Ein bebautes Grundstück war mit einem Vertrag verkauft worden, der nicht nur den Gesamtpreis enthielt, sondern auch die Kosten für das Grundstück sowie die Immobilie einzeln bezifferte. Der Käufer machte die somit höhere Abschreibung bei der Steuererklärung geltend, erhielt jedoch vom Finanzamt eine Absage. Die Begründung des Finanzamtes: Der Wert, der dem Gebäude zugemessen wurde, sei willkürlich gewählt worden und höher als den Bodenrichtwerten zufolge. Der nicht absetzbare Teil des Kaufpreises - nämlich das Grundstück - sei hingegen viel höher. Der Käufer wehrte sich, denn es habe gute Gründe für die im Kaufvertrag getroffene Aufteilung gegeben, nach denen sich das Finanzamt richten müsse. Das sah der Bundesfinanzhof ähnlich und betonte, dass die Kaufpreisaufteilung nicht zwangsläufig dem Bodenrichtwert folgen müsse. Stattdessen müsse geprüft werden, ob es andere Hinweise darauf gibt, warum dem Grundstück ein geringerer und der Immobilie ein höherer Wert zugemessen wurde. Zu diesen Gründen können zum Beispiel eine umfassende Renovierung, eine hochwertige Ausstattung, eine besondere Lage wie zum Beispiel neben einem Park oder auch ein hoher ursprünglicher Baupreis zählen. Bei solchen Hinweisen würden nicht zwingend die Bodenrichtwerte bei der Kaufpreisaufteilung zum Tragen kommen.