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17.08.2015 - Mieten & Vermieten

Wohnungsschlüssel weg:
Wer muss was veranlassen und zahlen?

Wohnungsschlüssel weg: Wer muss was veranlassen und zahlen?
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Der Urlaub ist vorbei und nach einem langen Flug oder einer zermürbenden Heimfahrt mit dem Auto freut man sich, endlich wieder zuhause zu sein. Doch plötzlich ist der Wohnungsschlüssel nicht mehr auffindbar und guter Rat teuer. Zunächst gilt: sofort den Vermieter über den Verlust informieren, denn dazu ist der Mieter verpflichtet. Steht fest, dass der Mieter für den Verlust verantwortlich ist, hat der Vermieter das Recht, das Schloss auf dessen Kosten austauschen zu lassen. Das ist auch der Fall, wenn der Mieter den Schlüssel Dritten übergeben hat und diese ihn verloren haben. Gehört der Schlüssel zu einer Schließanlage, muss unter Umständen sogar das gesamte System ausgetauscht werden. Kann der Mieter jedoch zweifelsfrei ausschließen, dass der verlorene Schlüssel nicht missbräuchlich benutzt wird, müssen Schloss oder Schließanlage nicht ausgetauscht werden. Kommt der Mieter nicht um den Austausch von Schloss oder Schließanlage herum, steht ihm die gleiche Anzahl an Schlüsseln zu, die er für das zuvor ausgewechselte Schloss besessen hat, einschließlich der auf eigene Kosten angefertigten Nachschlüssel.