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10.08.2015 - Steuern & Finanzierung

Steuerbonus auch für Arbeiten jenseits des eigenen Grundstücks

Steuerbonus auch für Arbeiten jenseits des eigenen Grundstücks
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Wie der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland mitteilt, kann der Steuerbonus für Handwerkerleistungen auch für Arbeiten in Anspruch genommen werden, die außerhalb des eigenen Grundstücks erbracht werden - sofern es sich um Arbeiten handelt, die in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt der steuerpflichtigen Person vorgenommen werden und dem Haushalt dienen. Von einem solchen engen räumlich-funktionalen Zusammenhang ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird (BFH, AZ VI R 56/12 und FG Berlin-Brandenburg AZ 11 K 11018/15). Anders sieht es bei Erschließungsbeiträgen für eine Straße aus, die vor dem eigenen Grundstück vorbeiführt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist in diesem Fall der Auffassung, dass der Bau und Ausbau einer Straße nicht der öffentlichen Daseinsvorsorge dient und demzufolge nicht begünstigt ist.