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21.04.2015 - Baubranche

Erbbaupacht vor allem für Bauherren mit kleineren Budgets attraktiv

Erbbaupacht vor allem für Bauherren mit kleineren Budgets attraktiv
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Wer ein Haus baut, muss nicht nur die eigenen vier oder mehr Wände bezahlen, sondern auch das Grundstück, so dass auf Bauherren hohe finanzielle Verpflichtungen zukommen. Anders ist es bei einer Erbbaupacht, bei der das Bauland nicht gekauft, sondern für einen Zeitraum von in der Regel 99 Jahren gepachtet wird und nach Ablauf  wieder in den Besitz des Pachtgebers übergeht. Hauptsächlich Kommunen oder Kirchengemeinden halten solche Angebote bereit. Die Pächter müssen dabei einen jährlichen Erbbauzins in Höhe von drei bis fünf Prozent des Grundstückswertes zahlen. Interessenten sollten jedoch berücksichtigen, dass der Erbbauzins alle drei oder zehn Jahre ansteigt und entsprechend schon im Vorfeld genau kalkulieren, ob die Zinsen auch langfristig noch getilgt werden können. Andererseits sparen Bauherren bei einer Erbbaupacht die Kosten für den Grundstückskauf, weshalb sie vor allem für Menschen mit kleinerem Budget eine attraktive Alternative darstellt. Hinzu kommt, dass durch die kirchlichen oder kommunalen Pachtgeber Familien mit Kindern besonders gefördert werden können. Ist die Entscheidung für eine Erbbaupacht gefallen, sollte auf jeden Fall die Höhe der Ausgleichszahlung für das Haus nach Pachtfristende festgelegt werden. Üblich sind hier zwei Drittel des Wertes. Wer auch für kommende Generationen plant und Kindern oder Enkeln die Chance geben möchte, das Haus nach Pachtablauf zu übernehmen, sollte im Vertrag eine Bauherrenoption aufnehmen lassen. Ebenfalls wichtig sind die Bedingungen für einen früheren Heimfall, so dass Grundstück und Haus auch vor Ablauf der Erbbaupacht zurückgegeben werden können, wenn die Zinszahlungen wiederholt versäumt wurden. Bei pünktlicher Zahlung kann den Pächtern hingegen nicht gekündigt werden, ihnen steht es jedoch frei, in der Zeit ihrer Pacht diese einschließlich Haus zu verkaufen oder zu vererben.