News-Archiv:

19.12.2014 - Immobilienkauf

Bei Eigenheimplanung Grunderwerbsteuer nicht vergessen

Bei Eigenheimplanung Grunderwerbsteuer nicht vergessen
© Fotolia.de / ponsulak
Wer beabsichtigt, eine Immobilie zu kaufen, sollte bei der langfristigen finanziellen Planung auch an die Grunderwerbsteuer denken, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). In den vergangenen Jahren in fast allen Bundesländern gestiegen, liegt sie inzwischen teilweise bei fast 6,5 Prozent. Die Grunderwerbsteuer berechnet sich auf Basis der Bemessungsgrundlage zu der nicht nur der Kaufpreis einer Immobilie gehört, sondern auch andere Belastungen, die auf dem Grundstück liegen wie zum Beispiel Hypotheken, Wohnrechte oder Rentenschulden, die vom Käufer übernommen werden. Bei einer geerbten Immobilie muss die Grunderwerbsteuer auch auf die Erbpachtzinsen entrichtet werden, die während der Laufzeit anfallen. Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind die Grunderwerbsteuer selbst sowie die Notarkosten. Beim Kauf eines Altbaus oder wenn Haus und Grundstück aus einer Hand erworben werden, entfällt die Grunderwerbsteuer auf die Gesamtsumme. Wird nur das Grundstück gekauft und erst später bebaut, fällt die Steuer nur auf den Boden an. Wer tricksen und Kauf und Bebauung als getrennte Vorgänge tarnen will, muss damit rechnen, vom Finanzamt entlarvt zu werden, denn das kennt solche Versuche bereits und prüft diese Geschäfte sorgfältig.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.