News-Archiv:

26.05.2014 - Mieten & Vermieten

Mietminderung bei deutlich erhöhtem Legionellenwert gerechtfertigt

Mietminderung bei deutlich erhöhtem Legionellenwert gerechtfertigt
© Fotolia.de / mrgarry
Wird ein erhöhter Legionellenwert im Trinkwasser nachgewiesen, ist dies ein Mangel der Wohnung, der zu einer Mietminderung berechtigen kann, entschied das Amtsgericht Dresden (AZ 148 C 5353/13). Mieter hatten in ihrer Wohnung Wasserproben genommen und in der Zeit vom 29. September bis 13. Oktober 2012 eine Legionellenkonzentration von 14.000 KBE / 100 ml festgestellt. Da gemäß der Trinkwasserverordnung ab 100 KBE / 100 ml technische Abhilfe geschaffen werden muss, hatten die Mieter ab 15. Oktober 2012 die Miete um ein Viertel gemindert und die Vermieter aufgefordert, das Problem zu lösen. Ein im Duschkopf eingebauter Filter senkte die Legionellenkonzentration Mitte Dezember 2012 auf 3.700 KBE / 100 ml, und die Vermieterin verlangte die Nachzahlung der einbehaltenen Miete. Das Amtsgericht Dresden entschied, dass die Mietminderung gerechtfertigt war, denn ein Raum, in dem sich Menschen aufhalten, entspreche nur dann dem Vertragszweck, wenn er die Gesundheit nicht gefährdet. Im vorliegenden Fall stellte die deutlich erhöhte Legionellenkonzentration eine akute Gefahr dar, und die Tauglichkeit der Wohnung war erheblich vermindert. Auch das nach dem Filtereinbau gemessene Ergebnis war nach wie erhöht und führte nicht zu einer vollständigen Gebrauchstauglichkeit der Wohnung. Ein Mietobjekt ist bereits mangelhaft, wenn zu befürchten ist, dass eine Gefahr real wird und nicht erst dann, wenn der Schaden kurz bevorsteht oder bereits entstanden ist. Die Mietminderung ist deshalb laut Urteil gerechtfertigt.