News-Archiv:

05.05.2014 - Mieten & Vermieten

Betriebskostenabrechnung:
Vermieter haben Recht auf Fehlerkorrektur

Betriebskostenabrechnung: Vermieter haben Recht auf Fehlerkorrektur
© Fotolia.de / mrgarry
Ist dem Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung ein offensichtlicher Additionsfehler unterlaufen, ist die Abrechnung für ihn nicht zwangsläufig verbindlich, wie das Landgericht Berlin in einem Urteil bestätigt (AZ 65 S 152/13). Mieter einer Wohnung hatten von der Vermieterin gefordert, ein vermeintliches Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung 2010 auszuzahlen. Die Vermieterin hatte die Abrechnung am 17.02.2012 korrigiert, da der Saldo der beigefügten Heizkostenabrechnung nicht mit in die Gesamtsumme aufgenommen worden war. Das Landgericht Berlin entschied zugunsten der Vermieterin. Die Mieter dürften nicht am Versehen der Vermieterin festhalten, wenn dieser bei der Betriebskostenabrechnung ein offensichtlicher Fehler unterlaufen sei, sie diesen aber kurz nach Ablauf der Abrechnungsfrist korrigiert habe. Auch durch den Bezug auf den Befriedungszweck der Abrechnungsfrist oder für den Mieter hinsichtlich der Einwendungsausschlussfrist kann laut Berliner Landgericht das Festhalten am falschen Abrechnungsergebnis nicht begründet werden.