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16.12.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Gemeinschaftliche SAT-Anlage kann nicht pauschal umgerechnet werden

Urteil: Gemeinschaftliche SAT-Anlage kann nicht pauschal umgerechnet werden
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Das Amtsgericht Saarbrücken entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter lediglich Betriebskosten auf Mieter umlegen können, die tatsächlich entstanden sind. Eine monatliche Pauschale ist daher nicht zulässig (AZ 37 C 378/12).Im vorliegenden Fall hatten Vermieter ihren Mieter auf Nachzahlung von Betriebskosten verklagt, die sich auf die Position "Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss" bezogen. Hierfür wurde in der Abrechnung ein monatlicher Pauschalbetrag von 10 Euro angesetzt. Der Mieter hielt jedoch für unzulässig und weigerte sich, der Forderung nachzukommen.In seiner aktuellen Entscheidung gab das Amtsgericht Saarbrücken dem Mieter recht. Die im Mietvertrag festgesetzte Klausel über einen monatlichen Pauschalbetrag ist unzulässig, da nur nachweisbar anfallende Kosten auf die Mietparteien umgerechnet werden dürfen.?