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02.08.2013 - Guter Rat

Überhöhte Gaspreise? BGH-Urteil macht Rückforderungen möglich

Überhöhte Gaspreise? BGH-Urteil macht Rückforderungen möglich
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Den oftmals undurchsichtigen Gaspreiserhöhen hat der Bundesgerichtshof in einen aktuellen Urteil nun ein Ende gesetzt und die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Sind Preisänderungsklauseln der Anbieter nicht näher begründet und intransparent, werden diese laut Gericht unwirksam. Stellvertretend für hunderttausende Gaskunden hatte die Verbraucherzentrale NRW für 25 Kunden des RWE-Konzerns eine Summe von insgesamt 16.000 Euro erstritten, die nun ausgezahlt werden muss. Laut Verbraucherzentrale haben mehr als 70 Prozent der insgesamt rund 13,5 Millionen Gaskunden in Deutschland Verträge mit sogenannten Sonderkonditionen, für die eine Zahlungsrückforderung in Frage kommen könnte. Wer eine Rückzahlungsforderung in Betracht zieht, sollte umgehend handeln. Auf Basis der Gasabrechnungen kann die Forderung rückwirkend für drei Jahre beantragt werden. Die Verbraucherzentrale NRW bietet auf ihrer Internetseite unter www.vz-nrw.de/widerspruch-gaspreise einen Musterbrief zum Widerspruch sowie weitere Informationen.?