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30.04.2009 - Mieten & Vermieten

BGH bestätigt mehr Rechte für Mieter

BGH bestätigt mehr Rechte für Mieter
Ist die tatsächliche Wohnfläche erheblich kleiner als im Mietvertrag festgesetzt, hat der Mieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies bestätigte aktuell der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem aktuellen Urteil. Laut Richterspruch reiche die vorhandene Wohnflächenabweichung zu Ungunsten des Mieters für eine Kündigung aus "wichtigem Grund" aus.Mit dem Urteil wich der BGH von der Entscheidung des Landesgerichts Dortmund, das die Klage in erster Vorinstanz abwies, ab und gab einem Mieter aus Hessen Recht, der feststellen musste, dass seine Wohnung à 100 qm um 22,6 Prozent kleiner war als im Mietvertrag angegeben.