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03.06.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Vermieter haftet nicht für WLAN-Missbrauch des Mieters

Urteil: Vermieter haftet nicht für WLAN-Missbrauch des Mieters
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In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht München, dass ein Vermieter nicht für Urheberrechtsverletzungen seines Mieters zahlen muss, dem die Mitbenutzung des Internetanschlusses gestattet ist (AZ 142 C 10921/11).Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter die Erlaubnis erhalten, den WLAN-Anschluss seines Vermieters mit zu nutzen. Dieser hatte jedoch illegal mehrere Musikalben zum Download ins Internet gestellt, die urheberrechtlich geschützt sind. Nachdem die Musikfirma den Vermieter als Besitzer des Internetanschlusses verklagt hatte, weigerte er sich, den Schadensersatz für seinen Mieter zu zahlen.Das Amtsgericht München gab nun aktuell dem Vermieter recht. Da er nachweislich zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung nicht im Internet aktiv war, muss er keinen Schadensersatz zahlen. Zudem habe er keine Prüfpflichten verletzt, da der Anschluss ausreichend verschlüsselt gewesen ist.?