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29.04.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Eigenbedarf nach drei Jahren rechtsgültig

Urteil: Eigenbedarf nach drei Jahren rechtsgültig
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter bereits nach drei Jahren Eigenbedarf anmelden können, wenn sie bei Vertragsabschluss diesen nicht hatten voraussehen können (AZ VIII ZR 233/12). Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter, dem aufgrund von Eigenbedarf nach drei Jahren gekündigt worden war, Klage eingereicht. Er führte an, dass der Vermieter bei Vertragsabschluss bestätigt hatte, dass Eigenbedarf nicht in Frage komme und er sich auf ein langfristiges Mietverhältnis eingestellt hatte. Der Vermieter gab an, dass er die Wohnung für seinen Enkel und dessen Familie benötige und dessen Lebensplanung sich im Laufe der Zeit geändert habe.Der Bundesgerichtshof wies die Klage nun aktuell ab. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf sei nur rechtswidrig, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss bereits beabsichtige, die Wohnung kurzfristig seiner Familie zuzuführen. Ist dies bei Unterzeichnung jedoch nicht absehbar, ist die Kündigung laut Gericht nachvollziehbar.?