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22.04.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Fehlerhafte Messwerte sind keine Basis für Heizkostenabrechnung

Urteil: Fehlerhafte Messwerte sind keine Basis für Heizkostenabrechnung
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Heizkostenabrechnung nicht auf Messwerten basieren kann, die aus physikalischen Gründen nicht dem tatsächlichen Verbrauchswert des Objekts entsprechen (AZ VIII ZR 310/12).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihre Mieterin auf Nachzahlung von Heizkosten verklagt. Ihrer Abrechnung legte sie jedoch Messwerte eines Heizkörpers im Esszimmer zugrunde, der die Daten nicht ordnungsgemäß erfassen konnte. Auch zu einem späteren Zeitpunkt konnte eine Messung nicht mehr durchgeführt werden.Laut aktuellem Urteil hätte die Vermieterin die Werte über den Verbrauch in den anderen Räumen im Abrechnungszeitraum oder eine verbrauchsunabhängige Abrechnung ermitteln müssen. Ihre Klage hatte somit keinen Erfolg.?