News-Archiv:

20.08.2009 - Facility Management

Grundbuch-Eintrag ab sofort auch für GbR-Gesellschafter

Grundbuch-Eintrag ab sofort auch für GbR-Gesellschafter
© fotolia.com / webdata
Besitzt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein Grundstück, müssen ab sofort neben der Gesellschaft auch die Gesellschafter mit Namen in das Grundbuch eingetragen werden. Das am 18. August in Kraft getretene Gesetz (§ 47 Abs. 2 Grundbuchordnung) schafft so die Voraussetzung, zu jedem Zeitpunkt in die Grundstücksrechte von Personen einer GbR einsehen zu können. Die neue Regelung war Experten zufolge notwendig, da bisher bei einer Grundstücksveräußerung nicht immer festgelegt werden konnte, welche Person zu dem Verkauf berechtigt war. Wechseln die Gesellschafter innerhalb einer GbR, ist dies ebenfalls im Grundbuch festzuhalten.