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13.05.2009 - Mieten & Vermieten

Anspruch auf Rückerstattung bei Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen

Anspruch auf Rückerstattung bei Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen
Laut der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hat jeder Eigentümer grundsätzlich Anspruch auf eine Rückerstattung von zu viel gezahlter Mehrwertsteuer, wenn seit August 2000 Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen vorgenommen wurden.Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums im Jahr 2000, dass jene Arbeiten mit dem vollen Mehrwertsteuersatz berechnet werden, wurde 2008 vom Bundesfinanzhof wieder aufgehoben. Danach dürfen Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur mit sieben Prozent besteuert werden.Betroffenen Eigentümern wird empfohlen, sich umgehend an ihren Wasserversorgungsbetrieb zu wenden, um die Rückzahlungen einzufordern. Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen im Zusammenhang mit Trinkwasser-Hausanschlüssen, also Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen.