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04.05.2009 - Facility Management

Generalschlüssel-Herausgabe kann zur Pflicht werden

Generalschlüssel-Herausgabe kann zur Pflicht werden
Bewohner sind laut aktuellem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz dazu verpflichtet, einen in der Wohnung vergessenen Generalschlüssel an den Hausmeister herauszugeben. Der Fall: Ein Mitarbeiter eines Hausmeisters hatte die Zentralschlüssel für zwei Wohnanlagen mit insgesamt 130 Einheiten in einer Wohnung liegen lassen. Die Bewohnerin war jedoch den Angaben des Hausmeisters zufolge lediglich gegen Zahlung von 500 Euro bereit, die Schlüssel herauszugeben. Um an die Schlüssel zu gelangen, erwirkte der Hausmeister eine einstweilige Verfügung. Laut Richterspruch behielt er Recht. Die Bewohnerin muss die Zentralschlüssel an einen Gerichtsvollzieher als Sequester herausgeben und sogar eine Wohnungsdurchsuchung zwecks Herausgabe der Schlüssel akzeptieren. Die Begründung des Gerichts: Der Hausmeister ist aufgrund der im Besitz der Bewohnerin befindlichen Schlüssel außer Stande zu gewährleisten, dass die Wohnungen nicht unbefugt betreten werden. Ein Austausch der Schließanlage sei angesichts der damit verbundenen Kosten von rund 50.000 Euro unzumutbar.