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18.02.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Volljähriges Kind braucht keinen Untermietervertrag

Urteil: Volljähriges Kind braucht keinen Untermietervertrag
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Das Landesgericht Potsdam entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter zur Aufnahme seiner volljährigen Kinder nicht die Erlaubnis des Vermieters brauchen und diese ohne Untermietervertrag aufnehmen dürfen (AZ 4 S 96/12).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Räumung einer Mietwohnung verlagt, da die Mieterin ihre volljährige Tochter in ihrer 3-Zimmer-Wohnung aufgenommen und hierzu keine separate Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt hatte.Das Landesgericht gab der Mieterin recht. Auch wenn Kinder bereits die Volljährigkeit erreicht und ihren eigenen Hausstand gegründet haben, können Eltern sie ohne zwingenden Grund aufnehmen. Zudem sei in der 3-Zimmer-Wohnung ausreichend Platz für zwei Personen. Die Räumungsklage wurde somit abgewiesen.?