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28.12.2012 - Guter Rat

Feuerwerk geplant? Vorsicht in der Nähe von Fachwerkhäusern!

Feuerwerk geplant? Vorsicht in der Nähe von Fachwerkhäusern!
© fotolia.de / Janusz Dymidziuk
Silvesterraketen verursachen jedes Jahr Unfälle und Brandschäden. Deshalb ist das Abfeuern von Raketen in der Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern laut 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) zum Jahreswechsel. Darüber hinaus dürfen Feuerwerkskörper auch nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen gezündet werden. Manche Kommunen, vor allem mittelalterliche Städte mit verwinkelten Gassen und historischer Fachwerksubstanz, haben Feuerwerkskörper aus ihren Altstädten verbannt. Wer leichtfertig Feuerwerkskörper oder nicht zugelassene Pyrotechnik abfeuert, der haftet für die Schäden, die dabei entstehen. Verursacht eine Rakete trotz aller Sorgfalt Schäden an einem Gebäude, bezahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden oder die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers. Vorausgesetzt, er ist entsprechend versichert.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.