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10.12.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Abrechnungsbelege dürfen digital versendet werden

Urteil: Abrechnungsbelege dürfen digital versendet werden
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In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Wedding, dass Vermieter Rechnungsbelege auch digital zur Verfügung stellen können und nicht zwangläufig Kopien vorlegen müssen (AZ 19 C 215/12).Im vorliegenden Fall hatten Mieter Nachforderungen für Betriebskosten der Jahren 2008 bis 2010 nicht akzeptiert und Einsicht in die Abrechnungsbelege verlangt. Nachdem die Vermieterin eine CD mit den entsprechenden Belegen übersandt hatte, bezeichneten die Mieter dies als nicht ausreichend.Das Amtsgericht Wedding gab nun aktuell der Vermieterin Recht. Die Art und Weise der Bereitstellung von Rechnungsunterlagen ist nicht auf Kopien festgelegt.?