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05.12.2012 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Bauabnahme gut vorbereiten

Tipp für Bauherren: Bauabnahme gut vorbereiten
© Verband Privater Bauherren e.V.
Neben der Unterzeichnung des Bauvertrags gehört die Bauabnahme zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Teil der offiziellen Bauabnahme ist das so genannte Abnahmeprotokoll. Darin müssen alle Mängel aufgelistet werden, auch solche, die bereits bei früheren Begehungen festgestellt und noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Ins Protokoll gehören laut dem Verband Privater Bauherren e.V. auch Details, die von den Bauherren als nicht vertragsgemäß empfunden werden. Dabei muss es sich nicht einmal um erkennbare Schäden handeln, es genügt schon, wenn die Bauherrschaft Zweifel an der korrekten Ausführung des Baus hat. Falls im Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer außerdem eine Vertragsstrafe vorgesehen ist, beispielsweise für den Fall, dass der Bauunternehmer das Gebäude nicht termingerecht fertig stellt, dann muss sich der Bauherr diese Vertragsstrafe im Abnahmeprotokoll noch einmal ausdrücklich vorbehalten, sonst geht der Anspruch auf die Vertragsstrafe verloren. Bauherren sollten ein Haus niemals voreilig abnehmen. Nimmt der Bauherr nämlich das Haus trotz erkennbarer Mängel ab, verzichtet er auf seine Rechte zur Nachbesserung. Er kann später nur noch auf Schadensersatz klagen. Normalerweise geht der Streit dann vor Gericht. Solche Verfahren dauern, und der Ausgang ist ungewiss. Der VPB rät vielmehr, die Bauabnahme gut vorzubereiten und am besten vor dem eigentlichen Abnahmetermin mit dem Sachverständigen in aller Ruhe die Baustelle zu inspizieren. ?