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16.11.2012 - Guter Rat

Tipp für Eigentümer:
Ab 2013 muss Energieausweis vorgelegt werden

Tipp für Eigentümer: Ab 2013 muss Energieausweis vorgelegt werden
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Wer jetzt noch keinen Energieausweis für sein Haus hat, sich aber mit dem Gedanken trägt, sein Haus oder einen Teil davon zu vermieten oder zu verkaufen, der sollte sich bald einen Energieausweis ausstellen lassen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), denn wenn Interessenten nach diesem Papier fragen, muss der Verkäufer oder Vermieter es ihnen unverzüglich vorlegen. Andernfalls kann Bußgeld bis zu 15.000 Euro fällig werden. Einen Energieausweis brauchen grundsätzlich alle, die verkaufen oder vermieten wollen. Der Energieausweis soll dem Kauf- oder Miet-Interessenten ermöglichen, den Energieverbrauch der Immobilie realistisch einzuschätzen und mit anderen Objekten zu vergleichen. Der Energieausweis ist ein mehrseitiges, detailliertes Dokument und zehn Jahre gültig. Die Farbskala, die zwischen rot und grün den Energieverbrauch der Immobilie veranschaulicht, ist nur ein Teil des komplexen Dokumentes. Der Ausweis darf ausschließlich von qualifizierten Experten ausgestellt werden. Keinen Ausweis benötigt übrigens, wer im eigenen Haus wohnt und weder verkaufen noch vermieten möchte.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.