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13.08.2012 - Facility Management

Urteil:
Hilfsperson zur Mangelbeseitigung ist Vermietersache

Urteil: Hilfsperson zur Mangelbeseitigung ist Vermietersache
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Das Amtsgericht Pinneberg entschied in einem aktuellen Urteil, dass es in Falle einer Mangelbeseitigung Sache des Vermieters ist, die Hilfsperson zur Ausführung der Arbeiten zu bestimmen (AZ 80 C 23/12). Hat ein Vermieter einen Mangel angezeigt, ist der Vermieter grundsätzlich dazu berechtigt, diesen zu überprüfen und somit auf den Mangel reagieren zu können. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter jedoch verlangt, dass der Vermieter seine Wohnung nur in Begleitung eines qualifizierten Handwerkers betritt. Das Amtsgericht Pinneberg wies jedoch diese Forderung zurück und erklärte, dass der Vermieter die Hilfsperson zur Mängelbeseitigung selbst bestimmen kann.?