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23.07.2012 - Facility Management

Urteil:
Schallschutzwerte richten sich nach Baujahr

Urteil: Schallschutzwerte richten sich nach Baujahr
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass sich die Schallschutzwerte grundsätzlich nach dem Baujahr eines Gebäudes richten und nicht Mindestanforderungen unterliegen (AZ V ZR 195/11). Im vorliegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer einen weiteren Eigentümer wegen des Trittschallschutzes der über ihm liegenden Wohnung verklagt. Er war der Meinung, dass dieser nicht gewährleistet sei, seitdem die Teppichböden in der Wohnung durch Laminatfußboden ersetzt worden waren. Das Gebäude ist 1966 errichtet worden. Der Bundesgerichtshof lehnte die Klage ab und gab dem Beklagten recht. Der Schallschutz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung - spätere Änderungen der Werte haben jedoch keinen Einfluss auf das Wohnverhältnis.?