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02.07.2012 - Facility Management

Urteil:
Stadtgeräusche bei Citylage sind kein Grund zur Mietminderung

Urteil: Stadtgeräusche bei Citylage sind kein Grund zur Mietminderung
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Das Landesgericht Berlin entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Miete nicht aufgrund von Geräuschen gemindert werden kann, wenn sich die Wohnung in zentraler Stadtlage befindet und es sich um die übliche Geräuschkulisse handelt (AZ 63 S 276/11). Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt, die er auf Basis des Berliner Mietspiegels angesetzt hatte. Die Mieterin lehnte die Erhöhung aufgrund der hohen Geräuscheinwirkungen durch den naheliegenden Wochenmarkt und einige Gaststätten ab. Das Landesgericht Berlin gab nun aktuell dem Vermieter recht. Bei einer Wohnung in Innenstadtlage sind übliche Stadtgeräusche zulässig.?