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19.04.2012 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Verkehrssicherungspflicht beachten!

Tipp für Bauherren: Verkehrssicherungspflicht beachten!
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Wer über über die Sanierung seiner Immobilie nachdenkt oder ein Neubauprojekt plant, sollte neben bau- und finanztechnischen Fragen auch die Verkehrssicherungspflichten bedenken. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin mit. Gleich, ob die Fassaden gedämmt, Fenster getauscht, Dächer neu gedeckt oder mit Solarmodulen bestückt werden, Hausbesitzer und Bauherren müssen auf Sicherheit achten und sind verpflichtet, die Sicherungsmaßnahmen zu überwachen und zu koordinieren. Das gilt auch, wenn sie einen Architekten oder Bauunternehmer mit der Verkehrssicherung beauftragt haben. Letzten Endes ist immer der Bauherr verantwortlich. Er muss Nachbarn und Passanten vor Gefahren schützen, die von seiner Baustelle ausgehen können.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht