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19.03.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Miete kann nicht wegen "schlechter Aussicht" gemindert werden

Urteil: Miete kann nicht wegen "schlechter Aussicht" gemindert werden
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In einem aktuellen Urteil entschied das Landesgericht Karlsruhe, dass eine verschlechterte Aussicht aus einer Wohnung keinen Mangel an der Mietsache darstellt und somit kein Grund zu Mietminderung besteht.Im voliegenden Fall hatte ein Mieter seine Miete gemindert, da auf dem Nachbarsgrundstück ein Sichtschutzzaun aus Holz angebracht worden war. Der Mieter fühlte sich in seiner Aussicht auf die umliegenden Gärten beeinträchtigt. Er forderte von seinem Mieter, die Beseitigung des Zaunes zu veranlassen. Als der Vermieter sich weigerte, seiner Forderung nachzukommen, minderte der Mieter seine Mietzahlungen.Das Landesgericht Karlsruhe gab nun aktuell dem Vermieter recht. Die Begründung: Eine Verschlechterung der Aussicht führt nicht zu der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Eine Mietminderung ist somit nicht gerechtfertigt.?