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12.12.2011 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Schlechtes Wetter im Vorfeld einkalkulieren

Tipp für Bauherren: Schlechtes Wetter im Vorfeld einkalkulieren
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Wer ein Bauprojekt im Winter plant, sollte witterungsbedingte Unterbrechnungen mit einkalkulieren. Denn immer wieder kommt es zum Streit zwischen den Beteiligten, wer die Kosten für die Verzögerungen tragen soll. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) rät daher Bauherren, klare Absprachen zu treffen und auch vertraglich festzu halten. Geklärt werden muss unter anderem, wie viele witterungsbedingte Ausfalltage einkalkuliert sind, wer das Risiko darüber hinausgehender Ausfalltage trägt und wie die Ausfalltage gegebenenfalls monetär ausgeglichen werden. Je früher die Vereinbarungen feststehen, umso reibungsloser läuft der Bau – auch wenn wegen Schnee und Eis einmal nichts läuft.

Quelle: ARGE Baurecht