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06.12.2011 - Guter Rat

Immobilientipp im Dezember:
Nießbrauch anstatt Wohnrecht bei Immobilienerbe

Immobilientipp im Dezember: Nießbrauch anstatt Wohnrecht bei Immobilienerbe
© fotolia.com / Marc Dietrich
Immobilien bleiben nach wie vor ein wichtiger Vermögenswert, den viele Menschen für Ihre Kinder und Enkel erhalten möchten. Doch wer eine Immobilie vererben oder gar verschenken will, sollte die eigenen Bedürfnisse vorab kennnen und vertraglich festhalten. Beispielsweise macht es laut Rechtsexperten bei einer Immobilienschenkung Sinn, anstatt eines einfachen Wohnrechts ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren. Anders als bei einem reinen Wohnrecht, hat der ehemalige Besitzer ein lebenslanges Nutzungsrecht auf diese Immobilie und darf sie bewohnen oder auch vermieten und die Einnahmen für sich behalten. Wer darüber nachdenkt, Immobilien als Vermögenswert an die nächste Generation zu übertragen, sollte sich vorab in jedem Fall rechtlich beraten lassen, um juristische Stolpersteine im Erb- und Steuerrecht zu vermeiden.?